Auf dieser Seite erhalten Sie die neuesten Updates in Sachen Investitionen, Steuern und mehr sowie zu der aktuellen Coronaviruslage. Erfahren Sie nachfolgend mehr.
Die allgemeinen Steuerzahlungstermine können Sie dem Mandanten-Rundschreiben entnehmen
Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; maßgebend ist die Gutschrift auf dem Konto der Finanzbehörde. Dagegen muss bei Scheckzahlung der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Diesen Monat gibt es außerdem Neuigkeiten zu folgenden Themen:
Sprechen Sie uns gerne für weitere Details zu dem Themenbereich, der Sie interessiert, an und wir informieren Sie gerne.
Trotz allmählichen Lockerungen bezüglich des Coronavirus-Lockdowns und der damit verbundenen Einschränkungen, folgt unser Steuerberaterbüro selbstverständlich weiterhin höchsten Hygienestandards, um sowohl unsere Kunden, als auch unsere Mitarbeiter zu schützen.
Bei Terminen in unserem Büro gilt nach wie vor die Maskenpflicht sowie der empfohlene Sicherheitsabstand.
Wir updaten Sie hierzu regelmäßig!
Haben Sie noch Fragen zu den aktuellen Finanznews oder den Coronavirusschutzmaßnahmen? Dann rufen Sie uns an!
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